Hinweisgeber-Meldung
Danke für Ihre Hinweise.
Mit diesem Formular haben Sie die Möglichkeit, Hinweise bei betrieblichen Verstößen zu geben, sofern diese bußgeldbewährt oder strafbar sind.
Wer darf Hinweise geben?
- Arbeitnehmer
- Selbstständige
- Anteilseigner und Personen, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan eines Unternehmens angehören, einschließlich der nicht geschäftsführenden Mitglieder, sowie Freiwillige und bezahlte oder unbezahlte Praktikanten
- Personen, die unter der Aufsicht und Leitung von Auftragnehmern, Unterauftragnehmern und Lieferanten arbeiten
Datenschutz
Der Schutz Ihrer Daten wird durch das Hinweisgeberschutzgesetz geregelt. Ihre Daten werden bei Benutzung dieses Formulars vertraulich an die Meldestelle übermittelt. Nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie eine Bestätigung innerhalb der gesetzlichen Frist. Unternehmensinhaber erhalten lediglich die Information über den Sachverhalt Ihrer Meldung. Ohne Ihre Einwilligung wird dem Unternehmen Ihre Identität nicht preisgegeben. Beachten Sie bitte, dass ohne ausreichende konkrete Anhaltspunkte die Hinweisstelle Ihre Meldung nicht weiterverfolgen darf. Schildern Sie Ihre Meldung daher so detailliert wie möglich.Es können Verstöße aus folgenden Bereichen gemeldet werden:
- öffentliches Auftragswesen
- Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Produktsicherheit und -konformität
- Verkehrssicherheit
- Umweltschutz
- Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
- öffentliche Gesundheit
- Verbraucherschutz
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
- Verstöße gegen die finanziellen Interessen der Union im Sinne von Artikel 325 AEUV sowie gemäß den genaueren Definitionen in einschlägigen Unionsmaßnahmen Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften im Sinne von Artikel 26 Absatz 2 AEUV, einschließlich Verstöße gegen Unionsvorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen, sowie Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften in Bezug auf Handlungen, die die Körperschaftsteuer-Vorschriften verletzen oder in Bezug auf Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des gelten-den Körperschaftsteuerrechts zuwiderläuft
Postanschrift
Alternativ können Sie Ihre Meldung per Post an folgende Adresse senden:b.e.consult GmbH
Meldestelle Hinweisgeber
Dr.-Rudolf-Eberle-Straße 8-10
76534 Baden-Baden
Deutschland
Telefon:
Herr Achim Wolf | +49 175.4335701
Herr Torsten Reitz | +49 151.20609921